Bitte beachten Sie die 2 G Regel
2G: Geimpft oder Genesen
2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Diese Regelung ist gültig ab Mittwoch, 24.11.2021 bis auf weiteres.